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MAGAZIN

Die Straße gehört uns - Zwettler Abmarsch!

© Autonome Feministinnen Wien (29.04.10)


Politik & Gesellschaft

Demo Repression in Österreich

Eine Mitteilung von Demonstrantinnen der 8. März FrauenLesbenMädchenDemonstration bezüglich der zunehmenden Einschränkung und Gefährdung des Demonstrationsrechtes.



Plakat zur FrauenLesbenMädchenDemo 8.3.2010 Wien

8. März 2010: Wie jedes Jahr organisierten wir uns zur FrauenLesbenMädchenDemo zum Internationalen Frauenkampftag.

or Ort teilten uns die Zivilpolizisten mit, dass die Demonstration untersagt sei. Die schriftliche Ausfertigung des Bescheides wurde ausgefolgt. Worum geht es bei diesen Untersagungen aber wirklich? Wir sollen gezwungen werden, zur “Vorverhandlung” in der Polizeizentrale zu erscheinen, was wir seit Jahren verweigern. Wir melden die Demos fristgerecht innerhalb von 24 Stunden an. Dies muss reichen. Wir lassen uns nicht kontrollieren und das Demorecht nicht nehmen. Es folgte vor Ort bisher die Aussage der Bullen, dass sie uns “eh gehen lassen wollen”, aber irgendwas an der Route nicht genehmigt werden wird. Am 25. November 2009 (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) war die Route dann nach ausgesprochener Untersagung plötzlich doch kein Problem, am 8. März 2010 geriet diese Taktik zur “Nachtübung”.

Zwettler, Abmarsch!

Sie drehn sich's mit ihren Formulierungen aufgrund von Gummiparagraphen wie sie es brauchen, oder besser gesagt: Hofrat Mag. ZWETTLER, der “bekennende Sozialdemokrat”, ein Karrierist der üblen Sorte, dreht sich's wie er's braucht. Nämlich mittels schimmelbriefartiger Formulierungen in den Untersagungsbescheiden: einerseits wird der § 6 des Versammlungsrechtes herangezogen, andererseits Artikel 11 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dabei wird noch schön brav von Verfassungsgerichtshofentscheiden abgeschrieben.1)

Zwettler ist seit 8.1.2010 der neue Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVD). Er nämlich erteilte die generelle Weisung: Kein Erscheinen zur “Vorbesprechung” =automatisch Untersagung der Demonstration!

Zwettler fungiert als Experte für Ermittlungen im Bereich organisierte und allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt und war auch Leiter einer dementsprechenden Abteilung. Mit staatspolizeilichen Aufgaben hatte Zwettler bereits Anfang der 90er Jahre zu tun, als er im Innenministerium Referent für Linksextremismus und Linksterrorismus Leiter der Sondereinheit zur Bekämpfung des Terrorismus war. Gleichzeitig soll er angeblich Neonazis rund um Gottfried Küssel das Handwerk gelegt haben. Zwettler ist führend für die sogenannte SOKO Pelztier und das Verfahren nach den Paragraphen 278 a ff gegen die TierschützerInnen verantwortlich, welche aktuell unter anderem als “Mitglieder einer kriminellen Organisation” vor Gericht stehen.

Vor Gericht stehen einige, gemeint sind wir alle!

Im Rahmen einer verschärften, konzertierten europäischen “Sicherheitspolitik”, konstruieren Fekter und Leute wie Zwettler “Sicherheitsrisiken” und Terrorismusvorwürfe um sündteures Steuergeld, sind verantwortlich für die Aufrüstung des Überwachungsstaates und des Polizeiapparates. Der Prozess gegen die TierschützerInnen ist (nach der Operation Spring) ein Präzedenzfall zur Kriminalisierung sozialer und linker Bewegungen und dient der Kontrolle und Zerstörung oppositioneller Strukturen. Die Aufstandsbekämpfung zeigt ihre radikale Fratze.

Abschreckung, Demoralisierung und Einschüchterung

Grundrechte, BürgerInnenrechte (z.B. “Verwahrlosungsparagraf”/Bettelverbot) aber auch linke oppositionelle und feministische Strukturen, NGOs, verschiedene Formen des zivilen Ungehorsams (Audimaxbesetzung) sind durch diese Verschärfungen gefährdet und bedroht: Der wahre Terror kommt vom Staat, der vorgibt seine BürgerInnen zu schützen und damit die herrschende Ordnung aufrecht erhält. Derzeit werden die DemonstrantInnen - egal ob auf angemeldeten oder spontanen Demos - möglichst mit Verwaltungsstrafen eingedeckt. (Spontandemos werden gekesselt, perlustriert, abgestraft; wer kann sich die Strafen auf die Dauer leisten? Dies alles dient der Abschreckung, Demoralisierung und Einschüchterung und auch Kriminalisierung von potentiellen DemonstrantInnen). Aber bereits in der Vergangenheit gab es bei FrauenLesbenDemonstrationen Verfahren bezüglich eingeforderter Reinigungskosten (welche wir nicht bezahlt haben), Anzeigen gegen Anmelderinnen und Busse.

Perspektivisch soll die Polizei bestimmen, wie und wo und wogegen demonstriert werden darf. So werden für bestimmte Strassen (z.B. Mariahilfer Strasse, Innenstadt) generelle Demonstrationsverbote wegen Geschäftseinbußen gefordert. In anderen europäischen Ländern gibt es Ideen und Vorstösse, “Kautionen” in der Höhe von ca. € 5.000,- von DemoanmelderInnen für mögliche Sachschäden zu verlangen, oder aber auch Securities anstelle von Polizei einsetzen und aus eigener Tasche bezahlen zu müssen! Dies alles sind Methoden, um das Demonstrationsrecht einzuschränken und politisch organisierte Strukturen zu zerschlagen.

Und dies alles, während sich der Internationale Rechtsextremismus, Alt- und Neo-Nazis jährlich unter anderem in der Wiener Hofburg tummelt. Antifaschistische Demonstrationen werden unter genau dem Vorwand der Gefährdung der “Öffentlichen Sicherheit” untersagt, bedroht (Einkesselung von 700 DemonstrantInnen und PassantInnen, Perlustrierung dieser Menschen) und dementsprechend auch hohe Geldstrafen ausgesprochen. Dass diese Leute auch in den Karteien dieser Terrorismusbekämpfer landen, versteht sich von selbst.

Nachtübung - aber auch für uns!

Auf der FrauenLesbenDemonstration am 8. März 2010 (nach der Untersagung wurde “gnadenhalber” eine andere Route erlaubt) wurde von den FrauenLesben entschieden, sich nicht mit der Umleitung der Demonstration durch die Polizei abzufinden, zumal wichtige Routenpunkte der Demo, unter anderem das Ambulatorium Gynmed am Mariahilfer Gürtel, sein sollten. Der Gürtel war strengstens verboten! Die Frauen versuchten, die angemeldete Route durchzusetzen, nachdem die Demoanmelderin die Demo offiziell für aufgelöst erklärte. Es folgte ein Katz- und Mausspielchen mit doppelt so viel Polizei wie Demonstrantinnen - eine kleine Nachtübung. Das heißt, dass auch für unsere Zusammenhänge, als autonome FrauenLesben, mit verschärfter Repression des Staates und seiner HandlangerInnen zu rechnen ist.

Wir lassen uns nicht einschüchtern, bedrohen und kriminalisieren!

Wir lassen uns das Demonstrationsrecht nicht nehmen - Wir demonstrieren wo wir wollen und wann wir es notwendig finden!

Frauen Lesben, organisieren wir uns, bilden wir Bezugsgruppen und Banden - gemeinsam sind wir stärker!

FUSSNOTE

1) § 6 des Versammlungsgesetzes aus 1953 besagt: Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.

Auszug aus dem Untersagungsbescheid vom 8.3.2010
“Gemäß Art. 11 Abs. 1 EMRK haben alle Menschen das Recht, sich friedlich zu versammeln. Gemäß Art. 11 Abs. 2 EMRK darf die Ausübung dieser Rechte keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Nach § 6 des Versammlungsgesetzes sind Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährden, von der Behörde zu untersagen. Die Behörde ist hiezu jedoch nur dann ermächtigt, wenn dies aus einem der im Art. 11 Abs. 2 EMRK genannten Gründe notwendig ist...”
Und WAS notwendig ist, bestimmen Herr Hofrat Zwettler und Freunde.



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